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AI WORX bietet ab sofort KI-Nutzung auch für Berufsgeheimnisträger an. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB ist direkt in unserem AV-Vertrag geregelt.
Wer beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, darf Mandanten- oder Auftraggeberdaten nicht ohne Weiteres in eine externe KI laden. Das betrifft unter anderem diese Berufsgruppen:
Wer Geheimnisse unbefugt offenbart, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 203 Abs. 1 StGB). Das gilt auch, wenn vertrauliche Daten in einer KI landen, die nicht richtig abgesichert ist.
Das Gesetz erlaubt die Einbindung externer Dienstleister (§ 203 Abs. 3 StGB). Dafür muss aber jeder beteiligte Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet sein, auch dessen Unterdienstleister. Fehlt diese Verpflichtung, haftet der Berufsgeheimnisträger selbst (§ 203 Abs. 4 StGB). Ein normaler AV-Vertrag nach DSGVO deckt das nicht ab.
Warum DSGVO-konform allein nicht ausreicht, erläutert Karsten Hesemann ausführlich in seinem Fachbeitrag „Künstliche Intelligenz und Schweigepflicht: Warum DSGVO-konform allein nicht ausreicht“ in Der Kfz-Sachverständige, Ausgabe 6/2026, S. 19–20.
Unsere Ki-Tools laufen auf unseren eigenen Servern, nicht in der Cloud eines großen Anbieters. Für jeden Beteiligten, der dabei mit Ihren Daten in Berührung kommen kann, liegt eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB vor:
Damit ist die Kette lückenlos geschlossen. Alle Beteiligten sind im AV-Vertrag aufgeführt.
Sie erreichen uns direkt, ohne Hotline. In unserer regelmäßigen KI-Sprechstunde und in Webinaren zeigen wir, wie Sie den KI-Assistenten sicher im Büroalltag einsetzen.
Heilberufe und Gesundheitsdaten regeln wir auf Anfrage gesondert.